In einem Bericht von der BRAK-Präsidentenkonferenz am 15.04.2018 berichtet der Berliner Kammerpräsident über ein Sicherheitsgutachten zum besonderen elektonischen Anwaltspostfach (beA). Darin stellt der mit dem Sicherheitsgutachten beauftragte Dienstleister fest, dass das beA-System keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung darstellt und eine weitere Verwendung dieses Begriffes zur Beschreibung des Systems wäre unzutreffend. Damit wird die von uns seit langem vertretene Meinung zu diesem Sachverhalt bestätigt. Schon im Februar 2016 zweifelte der jurmatix-Geschäftsführer Ralph Hecksteden gegenüber dem technischen Leiter der BRAK auf dem Salzburger Rechtsinformatik-Symposium an, dass das System den gesetzlichen Vorgaben entspricht und hier der Begriff einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet werden kann.

Das sich eine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung leicht und ohne Hintertüren realisieren lässt, zeigt der offene Datenverschlüsselungsstandard OpenPGP oder auch die von jurmatix LI erweiterte Dokumentenaustauschplattform ProjektSend.

beA doch nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt

Ein Gedanke zu „beA doch nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt

Kommentare sind geschlossen.