In einem Bericht von der BRAK-Präsidentenkonferenz am 15.04.2018 berichtet der Berliner Kammerpräsident über ein Sicherheitsgutachten zum besonderen elektonischen Anwaltspostfach (beA). Darin stellt der mit dem Sicherheitsgutachten beauftragte Dienstleister fest, dass das beA-System keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung darstellt und eine weitere Verwendung dieses