In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht von 2017 hat der Sächsische Datenschutzbeauftragte die Auffassung vertreten, dass der unverschlüsselte E-Mail-Versand von Schriftsätzen vor dem Hintergrund des § 203 StGB insbesondere bei Rechtsanwälten als eine absolut ungeeignete Kommunikationsform anzusehen ist. Zudem ist er der Ansicht, dass der unverschlüsselte E-Mail-Versand auch den Vorgaben der Nr.4 der Anlage zu § 9 BDSG widerspricht, wonach zu gewährleisten ist, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Der Landesdatenschutzbeauftragte fordert deshalb, dass Rechtsanwälte ihre E-Mails zukünftig verschlüsseln oder aber ihre Schriftsätze per Fax und/oder Briefpost versenden.
Mit der von jurmatx Legal Intelligence erweiterten Dokumentenaustauschplattform ProjectSend lässt sich diese Forderung einfach umsetzen. Der Anwalt vereinbart mit dem Mandanten ein Passwort. Mit diesem verschlüsselt er die Dokumente während des Uploads in ProjectSend. Die Dokumente werden auf dem Server nur verschlüsselt abgelegt und können erst wieder vom Mandanten nach dem Download auf dessen PC entschlüsselt werden. Alles dies funktioniert im Browser. Es muss keine zusätzliche Software installiert werden.