Über eine Milliarde Menschen nutzen täglich WhatsApp, um mit ihrer Familie und ihren Freunden in Verbindung zu bleiben. Aber auch immer mehr Menschen benutzen WhatsApp, um mit Unternehmen zu kommunizieren, die ihnen auf diesem Weg Informationen rund um ihre Produkte
Datenschutzkonforme Übermittlung von Schriftsätzen an den Mandanten
In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht von 2017 hat der Sächsische Datenschutzbeauftragte die Auffassung vertreten, dass der unverschlüsselte E-Mail-Versand von Schriftsätzen vor dem Hintergrund des § 203 StGB insbesondere bei Rechtsanwälten als eine absolut ungeeignete Kommunikationsform anzusehen ist. Zudem ist er der